Behandlungsverlauf in unserer Klinik
Begleitend zur medizinischen Erstversorgung nach Klinikaufnahme werden die Behinderungen und Einschränkungen erfasst, unter denen der Patient im Alltag leidet (Geriatrisches Assessment).
Unsere Patienten wollen oder können sich häufig nicht zu ihren Alltagseinschränkungen äußern. Alltagsfähigkeiten wie Waschen und Anziehen oder Essen, kognitive und soziale Situation, Mobilität und emotionale Situation werden in der Geriatrie systematisch erhoben und erlauben in ihrer Zusammenschau einen guten Überblick über die gesamte Lebenssituation unserer Patienten.
Daneben werden die Auswirkungen der Krankheit auf weitere vorbestehende chronische Krankheiten, wie Zuckerkrankheit oder Herzschwäche berücksichtigt, ebenso die Auswirkungen auf bereits bestehende Behinderungen und auf das Alltagsleben. Berücksichtigung finden auch häufige psychische Störungen, wie Demenz und Depressionen.
Bereits zu Beginn werden die Angehörigen informiert und in die weiteren Therapie-Planungen mit einbezogen, so dass die Entlassung aus unserer Klinik zeitnah und gut gemeinsam vorbereitet werden kann.
Nach der ersten Untersuchung der funktionellen und psychosozialen Fähigkeiten und Möglichkeiten des Patienten erfolgt eine individuell auf den einzelnen eingehende Behandlungsplanung. Oberstes Ziel ist dabei, die Bettlägerigkeit mit ihren negativen Auswirkungen auf die gesamte körperliche Situation des Patienten abzukürzen, zu umgehen oder ganz zu vermeiden.
Einmalig in Stuttgart bietet unsere Klinik den Patienten sowohl die Akutgeriatrie als auch die Geriatrische Rehabilitation unter einem Dach an.
In der Akutgeriatrie werden akute Erkrankungen aller Schweregrade unter gleichzeitigem Einsatz rehabilitativer Maßnahmen behandelt. Damit wird eine längerfristige Bettlägerigkeit mit ihren schädlichen Auswirkungen auf Kraft und Mobilität verhindert. Besonders können akut erkrankte Patienten, die in der heimischen Umgebung noch mobil sind, von diesen Möglichkeiten profitieren.
Die Geriatrische Rehabilitation schließt sich unmittelbar an eine akutmedizinische Behandlung an. Die Patienten werden überwiegend aus anderen Krankenhäusern verlegt.
Im geringeren Maße erfolgt aber auch die Einleitung einer Rehabilitationsmaßnahme durch den Hausarzt oder die Krankenkasse. Sie muss zuvor von den Krankenkassen genehmigt werden.



